Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Web-Conn Media GmbH
In de Floge 19
D-45721 Haltern am See
Präambel – Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden AGB genannt) der Web-Conn Media GmbH, dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten -soweit sie über das Gesetz hinausgehen- sowohl von Web-Conn Media GmbH, als auch ihres Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.
Die AGB sind integrierender Bestandteil von Dienstleistungs- und/oder Werkverträgen, welche die professionelle Durchführung von Aufträgen im Bereich der Filmproduktion und -veröffentlichung – Imagefilme, Instruktionsfilme, Schulungsfilme, Mitschnitte von Live-Veranstaltungen für Industrie, öffentliche Einrichtungen und Kommunen – zum Gegenstand haben. Web-Conn Media GmbH ist berechtigt, extern Werk- und Dienstleistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich; Salvatorische Klausel
- Nachstehende AGB sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Web-Conn Media GmbH und ihrem Auftraggeber, der Werk- und Dienstleistungen einschließlich Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen von Web-Conn Media GmbH in Anspruch nimmt. Sie gelten, wenn ihre Anwendung bei Vertragsschluss vereinbart wurde.
- Gegenstand der AGB ist der Vertrag über die Tätigkeit von Web-Conn Media GmbH im Bereich der Programmierung, der Filmproduktion, Computeranimationen, welcher Dienstleistungen und/oder Werkleistungen beinhaltet, einschließlich Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen.
- Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrags in einer Leistungsbeschreibung im Rahmen des Individualvertrages definiert.
- Alle Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser vertraglich vereinbarten AGB, sofern sie nicht mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Web-Conn Media GmbH geändert oder ausgeschlossen wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Auftraggeber werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Web-Conn Media GmbH selbst nicht Vertragsbestandteil. Eine Abweichung zu diesen AGB bedarf einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
- Die AGB können ohne besondere Bekanntgabe überarbeitet und geändert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Auftragserteilung zu informieren und die AGB zu lesen. Die aktuellen AGB sind über das Internet jederzeit über folgende Adresse einsehbar:www.web-conn-media.de. Auf Wunsch werden diese AGB per Post zugesendet.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss – allgemeine Leistungsbedingungen
- Eine erste Besprechung ist für den Auftraggeber kostenlos, sofern die Besprechung am Sitz von Web-Conn Media GmbH stattfindet. Wenn die Besprechung nicht am Sitz von Web-Conn Media GmbH stattfindet, können dem Auftraggeber Reisespesen in Rechnung gestellt werden. Soweit Web-Conn Media GmbH entgeltfreie Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne dass der Auftraggeber Ansprüche jeglicher Art auf die bislang erbrachten Dienstleistungen und/oder Werkleistungen geltend machen kann.
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande und gilt als abgeschlossen, wenn Web-Conn Media GmbH vom Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat. Das gilt namentlich für die Vereinbarungen über Art und Umfang der auf den Auftraggeber zu übertragenden Verwertungsrechte. Mündliche oder fernmündliche Aufträge sind für Web-Conn Media GmbH nur verbindlich, wenn sie nachträglich vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden und Web-Conn Media GmbH diese schriftliche Bestätigung auch erhalten hat. Eine Bestätigung per Fax oder E-Mail reicht jeweils aus.
- Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung das Produkt, den Einsatzbereich und bei Datenträgern die Gesamtanzahl der Kopien sowie die Nutzungsdauer für die Produktion oder Dienstleistung anzugeben.
- Web-Conn Media GmbH erstellt seine Werk- und Dienstleistungen in Form von Programmierungen, Filmproduktionen und Computeranimationen alleine aufgrund der Angabe eines Auftraggebers.
- Teilleistungen und/oder Teillieferungen sind zulässig. Diese Teilleistung und/oder Teillieferung gilt als selbstständige Leistung.
§ 3 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass – die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages am Erfüllungsort ein ungestörtes, dem raschen Vorgang der Konzeption, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben, – Web-Conn MEdia GmbH auch ohne ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird; dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
- Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,
- die zum Angebot gehörenden Gegenstände und Unterlagen, z. B. Manuskripte, Entwürfe und Demoaufnahmen nur als Beispiel für die von Web-Conn Media GmbH angebotenen Werk- und Dienstleistungen zu prüfen und sie Web-Conn Media GmbH auf Verlagen sofort wieder auszuhändigen,
- für vollen Versicherungsschutz der Web-Conn Media GmbH übergebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstand zu sorgen,
- ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Sicherheits- Zweitmaterial zur Verfügung zu halten,
- unverzüglich jeweils änderungen der Anschrift, der Firma und der Rechteinhaber mitzuteilen,
- eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für deren schriftliches Einverständnis mit diesen AGB Sorge zu tragen,
- die Anfragen von Web-Conn Media GmbH innerhalb einer ihr zur ausdrücklichen Erklärung eingeräumten, angemessen Frist zu beantworten; dies gilt insbesondere hinsichtlich von Erklärungen, welche die Entlastung der Lager von Web-Conn Media GmbH von Bild- und Tonträgern und Datenträgern betreffen. Antwortet der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf die vorgesehenen Folge seines Verhaltens nicht, ist Web-Conn Media GmbH berechtigt, in angemessener Frist entsprechend ihrer mitgeteilten Vorgehensweise zu verfahren,
- das Web-Conn Media GmbH zur Verfügung gestellte Material auf evtl. bestehende Urheber- und Copyrightverletzungen sowie GEMA-Rechte zu überprüfen und die evtl. notwendige Erlaubnis hierfür einzuholen
Die Grundsätze für den kaufmännischen Verkehr bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass Web-Conn Media GmbH weder von ihm noch von Dritten wegen ihrer im Rahmen der von ihr zu erbringenden Werkleistung und Dienstleistung etwa erforderliche Mitwirkung an Herstellung, überspielung und Bearbeitung von Bild- und/oder Tonaufnahmen und/oder sonstigen Mitwirkungshandlungen wegen etwaiger Verletzungen gewerblicher Schutz- und Verwertungsrechte (insbesondere Urheberrechte) in Anspruch genommen wird. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen sowie GEMA-Rechten gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber stellt Web-Conn Media GmbH von allen Ansprüche auf erstes Anfordern umgehend frei, die Dritte gegen Web-Conn Media GmbH geltend machen, wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag oder diesen AGB die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt erforderlichenfalls auch die Kosten von Web-Conn Media GmbH für eine angemessene Rechtsverteidigung.
§ 4 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
- Web-Conn Media GmbH liefert die Produktionen nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Internet, Post oder mittels einem anderen Zustellungsdienstes. Die Kosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen. Web-Conn Media GmbH haftet nicht bei Verlust oder Verspätung bei der Auslieferung und für daraus direkt entstandene oder Folgeschäden oder -einbußen.Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
- Datum der Auftragsbestätigung
- Datum der Erfüllung aller den Vertragspartnern obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen
- Zurverfügungstellung aller für die Auftragsabwicklung notwendigen Unterlagen und Materialien
- Datum, an dem Web-Conn Media GmbH die vereinbarte Auszahlung für Warendienstleistung erhält.
- Sollte Web-Conn Media GmbH -aus welchem Grund auch immer- mehr als 14 Tage in Lieferverzug geraten, muss der Auftraggeber eine Nachfrist setzen, die mindestens weitere 14 Tage beträgt. Erst nach ergebnislosem Verstreichen der Frist ist der Auftraggeber berechtigt, Rechte geltend zu machen.
§ 5 Abnahme
Nach Fertigstellung des jeweiligen Projektes wird das Ergebnis dem Auftraggeber vorgelegt. Die einzelnen Gewerke bzw. einzelnen Bestandteile eines Auftrages gelten als einwandfrei abgenommen und als erfüllt anerkannt, soweit der Auftraggeber nicht spätestens 1 Woche nach Präsentation des Ergebnisses schriftlich unter Nennung des Mangels und des Veränderungswunsches widerspricht. Nach Abnahme der Arbeiten durch den Auftraggeber kann eine Freigabe erst nach endgültiger Bezahlung erfolgen.
§ 6 Nutzung externer Leistungen Dritter
Bei der Nutzung externer Leistungen Dritter nach Absprache mit dem Auftraggeber (insbesondere bei der Nutzung von externen Sprechern und Streaming-Providern, beim Zukauf von Kopiewerken, Grafiken für 2D- und 3D-Animationen und GEMA-freier Filmmusik) übernimmt Web-Conn Media GmbH keinerlei Haftung für Versäumnisse oder Vertragsbrüche seitens der externen Dritten. änderungen und Korrekturen an den durch externe Dritte durchgeführten Arbeiten, die nach Freigabe des entsprechenden Datenträgers durch den Auftraggeber gewünscht werden, sind in jedem Fall kostenpflichtig.
§ 7 Honorar
- Für die Höhe der einzelnen Honorare gelten primär die schriftlichen Individualvereinbarungen zwischen Web-Conn Media GmbH und dem Auftraggeber oder die ihr gegenüber abgegebene Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Mündliche oder fernmündliche Absprachen sind für Web-Conn Media GmbH wieder nur verbindlich, wenn sie nachträglich vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden und Web-Conn Media GmbH diese schriftliche Bestätigung auch erhalten hat. Eine Bestätigung per Fax oder E-Mail reicht jeweils aus.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten darüber hinaus die Preise ab Geschäftssitz von Web-Conn Media GmbH, ausschließlich Verpackung und übermittlung per E-Mail, Internet Post oder mittels eines anderen Zustellungsdienstes. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die jeweils vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer, welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
- Die im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen vom Auftraggeber erstattet.
- Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Entwurfs- oder Layoutarbeiten sind grundsätzlich zu vergüten, auch wenn es nicht zur Veröffentlichung eines Filmes kommt.
- Web-Conn Media GmbH ist berechtigt, Leistungen Dritter, die sie auf eigenen Namen und im Auftrag des Auftraggebers bezieht, mit einem Aufschlag zu berechnen.
§ 8 Rechnungsstellung
- Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist Web-Conn Media GmbH berechtigt, nach Lieferung der einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
- Für Teilrechnungen, Teilleistung und/oder Tellieferungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen (§ 9) analog.
- Einwände gegen Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich zu erheben. Mit unbeanspruchtem Ablauf der Frist, erkennt der Auftraggeber die Richtigkeit der Rechnung an.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind vom Auftraggeber bar oder per überweisung binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug so auszugleichen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag Web-Conn Media GmbH zur Verfügung steht.
- Laufende Leistungen, vor allem Streaming-Leistungen, werden von Web-Conn Media GmbH jeweils zum 1. eines Monats von einem von dem Auftraggeber zu nennenden Konto eingezogen. Eine übersicht über die in dem Abrechnungszeitraum angefallenen Leistungen, insbesondere eine übersicht über das angefallene Server- und Datenverkehrvolumen wird dem Auftraggeber bis zum 15. des Folgemonats schriftlich zugesandt.
- Bei Verzug kann Web-Conn Media GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so können Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p. a. geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
- Kündigt ein Auftraggeber oder tritt er von einem erteilten Auftrag zurück oder kann er einen zwischen ihm und Web-Conn Media GmbH vereinbarten Produktionstermin nicht halten, ohne ihn rechtzeitig abzusagen, dann hat der Auftraggeber an Web-Conn Media GmbH für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten für den entgangenen Gewinn das vereinbarte Honorar abzgl. ersparter Aufwendungen von Web-Conn Media GmbH zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen und eines geringeren Schadens vorbehalten. Als rechtzeitig abgesagt gilt ein für werktags vereinbarter Produktionstermin, wenn er mindestens 24 Stunden vor Terminsbeginn abgesagt wurde; eine spätere Absage gilt nur noch als rechtzeitig, wenn der Auftraggeber die Absage des Produktionstermins nicht zu vertreten hat und ihm auch keine frühere Absage möglich war.
- Die Aufrechnung mit etwaigen von Web-Conn Media GmbH bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist er darüber hinaus nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie der Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Bemängelungen zurückzuhalten.
§ 10 Anzahlung
Bei umfangreichen Projekten bedarf es einer Anzahlung, damit mit dem Auftrag begonnen werden kann. Die Anzahlung richtet sich nach dem Umfang des Projektes und wird schriftlich in dem jeweiligen Individualvertrag festgelegt (üblicherweise 50 %).
§ 11 Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
- Jeder Web-Conn Media GmbH erteilte Auftrag ist zugleich auch ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den von Web-Conn Media GmbH erstellten Werk- und Dienstleistungen gerichtet ist. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von Web-Conn Media GmbH erstellten Werkleistungen und Dienstleistungen (z. B. Funk-, Tonträger- und TV-Produktionen, Werbung und Infotainmentveranstaltungen) sowie einzelner Dienstleistungen hierfür gehen ausschließlich im vereinbarten Umfang, für die vereinbarte Zeit und für den vereinbarten Zweck auf den Auftraggeber über.
- Alle Entwurf- und Layoutarbeiten sowie alle fertigen Werk- und Dienstleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Dessen Bestimmungen geltend auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keine Vergütungsminderung zur Folge und begründen insbesondere auch kein Miturheberrecht.
- Weder mit der Auftragserteilung noch mit der Bezahlung der bestellten Werkleistung oder Dienstleistung begründet sich eine Exklusivität oder ein Konkurrenzverbot zu Lasten von Web-Conn Media GmbH. Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Individualvereinbarung. Ansonsten bleibt Web-Conn Media GmbH berechtigt, nach Ablauf des zeitlich begrenzten Verwertungsrechts des Auftraggebers die von ihr erstellten Werkleistungen und Dienstleistungen anderweitig zu verwerten, soweit nicht Persönlichkeitsrechte oder Leistungsschutzrechte des Auftraggebers dieser Verwertung entgegen stehen.
- Die Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Honorars über. Web-Conn Media GmbH ist im übrigen berechtigt, dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung und Verwertung der von ihr erstellten Werkleistung oder Dienstleistung zu untersagen, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung, die er im Rahmen der mit Web-Conn Media GmbH bestehenden Geschäftsverbindung schuldet, sich mehr als 20 Tage in Verzug befindet.
- Web-Conn Media GmbH ist berechtigt, alle Werkleistungen und Dienstleistungen oder Teile davon, die im Auftrag des Auftraggebers entstanden sind, zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien zu nutzen. Web-Conn Media GmbH ist berechtigt, dazu den Namen des Auftraggebers zu nennen. Eine Widerspruchsmöglichkeit seitens des Auftraggebers besteht, muss aber im Vertrag gesondert festgehalten werden.
- An Angebotsunterlagen behält sich Web-Conn Media GmbH nicht nur ihr Eigentumsrecht, sondern auch ihr Urheberrecht vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Web-Conn Media GmbH.
§ 12 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
- Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranziehen, verpflichten Sie sich zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Zusammenarbeit hinaus. Web-Conn Media GmbH behandelt auch alle anderen internen Vorgänge und erhaltene Informationen, die ihr durch die Arbeit beim und mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, streng vertraulich.
- Im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages werden die benötigten, verwendeten oder erstellten Daten des Auftraggebers zur Rechnungslegung gespeichert, geändert und/oder gelöscht und bei Notwendigkeit an Dritte übermittelt. Sie werden allerdings unmittelbar nach dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte von sämtlichen Systemen von Web-Conn Media GmbH gelöscht:
- Freigabe der Datenträger durch den Auftraggeber
- vollständige Zahlung des Honorars nach den Vorgaben der Individualvereinbarung und nach den Vorgaben dieser AGB`sEine Wiederherstellung der Daten ist dann nicht mehr möglich. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden. Auf Wunsch des Auftraggebers können die Daten auf einem externen Medium archiviert und ggf. für Folgeprojekte wieder verwendet werden. Eine Archivierung der Dateien ist dabei kostenpflichtig und kann zeitlich begrenzt werden. Im übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und die Telekommunikations- Datenschutzverordnung (TDSV).
§ 13 Haftung
- Web-Conn Media GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Web-Conn Media GmbH beruhen. Soweit Web-Conn Media GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Web-Conn Media GmbH haftet uneingeschränkt aus den gesetzlichen Bestimmungen, wenn einer von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu verantwortende Pflichtverletzung, den Auftraggeber an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Soweit Web-Conn Media GmbH auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Web-Conn Media GmbH nicht für die Leistung und Arbeitsergebnisse und sonstigen Rechtsverletzungen des beauftragten Leistungserbringers. Web-Conn Media GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Versäumnisse oder Vertragsbrüche seitens der zu erbringenden Leistung externer Dritter.
- Web-Conn Media GmbH haftet insbesondere nicht für den Inhalt ihrer erbrachten Werkleistungen und Dienstleistungen. Insoweit wird Web-Conn Media GmbH ausschließlich auf Weisung namens und im Interesse des Auftraggebers tätig, ohne dass Web-Conn Media GmbH eine Einflussnahmemöglichkeit auf den Inhalt hat. Web-Conn Media GmbH übernimmt daher keine Haftung für Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und sonstige rechtliche Folgen, die aus vom Auftraggeber vorgegebenem Inhalt und Form herrühren, und zwar weder im Verhältnis zum Auftraggeber, noch im Verhältnis zu Dritten. Das gilt auch, wenn Web-Conn Media GmbH für den Auftraggeber über die eigene Leistung hinaus Produktionen abwickelt oder bei solchen Regie führt.
§ 14 Gewährleistung
- Liegt ein von Web-Conn Media GmbH zu vertretender Mangel vor, so ist sie nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Fall der Beseitigung des Mangels ist Web-Conn Media GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Wege-, Arbeits-, Transport- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist Web-Conn Media GmbH zur Nacherfüllung nicht bereit oder ist die Nacherfüllung unmöglich, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Honorars zu verlangen.
- Fälle höherer Gewalt, die Web-Conn Media GmbH, deren externe Leistungserbringer oder deren sonstige Erfüllungsgehilfen an der Vertragsabwicklung hindern oder sie unzumutbar machen, entbinden Web-Conn Media GmbH bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Pflicht zur rechtzeitigen Vertragserfüllung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zur benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen anzupassen.Soweit diese Ereignisse hinsichtlich der Verpflichtung von Web-Conn Media GmbH erheblich sind und von Web-Conn Media GmbH nicht, auch nicht im Hinblick auf die Auswahl ihrer externen Dritten und ihrer Erfüllungsgehilfen verschuldet sind, gelten Fälle höherer Gewalt gleichgestellt:
- Arbeitskampfmaßnahmen
- Betriebsstörungen
- Betriebseinschränkungen
- Schwankungen/Unterbrechungen in der Energieversorgung oder im Signalleitungsnetz
- Ausfall von Fahrzeugen aufgrund technischer Störungen oder von Unfällen.
§ 15 Kündigung/Rücktritt
- Web-Conn Media GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn
- über das Vermögen des Auftraggebers Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird,
- der Auftraggeber nach Vertragsschluss zahlungsunfähig geworden ist,
- begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und diese auf Begehren von Web-Conn Media GmbH weder die vereinbarte Vorauszahlung noch vor Lieferung/Erbringung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt,
- der Vertragspartner trotz Verzuges und Fristsetzung einen erheblichen Teil seiner Verpflichtung gegenüber Web-Conn Media GmbH nicht erfüllt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus (sonstigem) wichtigen Grund bleibt unberührt.
- Der Rücktritt und die Kündigung haben schriftlich zu erfolgen.
§ 16 Impressum
Web-Conn Media GmbH kann aus den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf das Unternehmen hinweisen. Ferner kann Web-Conn Media GmbH den Auftraggeber in die Referenzliste aufnehmen. Der Auftraggeber kann die jeweilige Zustimmung nur verweigern, wenn er hier ein überwiegendes Interesse hat. Web-Conn Media GmbH ist im Titel-Vorspann oder Titel-Nachspann in branchenüblicher Weise als Werk- und Dienstleister zu nennen.
§ 17 Schlussbestimmung
- Für die AGB sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Web-Conn Media GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich. Dies betrifft auch Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden. Andere nationale Rechte, ebenso wie das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
- Erfüllungsort der wechselseitigen Vertragspflichten ist der Sitz von Web-Conn Media GmbH. Zahlungen hat der Auftraggeber in Abänderung von § 270 BGB ebenfalls am Sitz von Web-Conn Media GmbH zu leisten. Wählen sie einen unbaren Zahlungsweg, so tragen die Auftraggeber das Risiko des rechtzeitigen Zahlungseingangs.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Web-Conn Media GmbH und ihrem Auftraggeber aus oder anlässlich ihrer Geschäftsbeziehungen und deren Beendigung ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondermögen ist und soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt der Sitz von Web-Conn Media GmbH.